§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen:
»Kultur Alexandrowka e.V. —
Gesellschaft zur Pflege von Kunst, Kultur und Geschichte in der
Russischen Kolonie Alexandrowka« ...
- Der Sitz des Vereins ist Potsdam.
- ...
§ 2 Vereinszweck
- Die Gesellschaft »Kultur Alexandrowka e.V.« ist ein gemeinnütziger und unabhängiger Verein, der sich der Aufgabe verpflichtet, die Kunst, Kultur und Geschichte der ›Russischen Kolonie Alexandrowka‹ der Öffentlichkeit zu vermitteln.
- Der Verein möchte mit seiner Tätigkeit einen identitätsstiftenden Beitrag zur Kunst- und Kulturgeschichte der Stadt Potsdam leisten.
Ziel ist es, das kulturelle Erbe des einzigartigen Bau- und Gartendenkmals ›Russische Kolonie Alexandrowka‹ zu bewahren.
- »Kultur Alexandrowka e.V.« möchte das Wissen um die Entstehung der ›Russischen Kolonie‹ und die Lebensart ihrer Bewohner an die interessierte Öffentlichkeit weitergeben und für nachfolgende Generationen erhalten.
- Daraus lassen sich im Einzelnen folgende Zwecke ableiten:
- Vermittlung von Detailwissen zur Entstehung und Geschichte der Russischen Kolonie Alexandrowka.
- Pflege und Vermittlung des architektonischen Erbes und der architektonischen Besonderheiten der ›Russischen Kolonie Alexandrowka‹.
- Förderung und Pflege der traditionellen Bewirtschaftung gärtnerischer Nutzflächen innerhalb der ›Russischen Kolonie Alexandrowka‹.
- Die Vereinszwecke werden verwirklicht durch:
- die Konzipierung und Umsetzung künstlerischer und denkmalpflegerischer Aktivitäten,
- die Organisation öffentlicher Veranstaltungen, Fachvorträge und Führungen in der ›Russischen Kolonie Alexandrowka‹,
- intensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
...
§ 7 Beiträge
Die Höhe eines etwaigen Aufnahmebeitrages sowie die genaue Höhe der jährlichen Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 8 Sonstige Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder der Gesellschaft »Kultur Alexandrowka« sind berechtigt, an allen durch den Verein realisierten Veranstaltungen teilzunehmen.
- Die Mitglieder sind zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigt. Stimmberechtigt sind lediglich die ordentlichen Mitglieder, wobei jedes ordentliche Mitglied eine Stimme hat. ...
- ...
...
§ 13 Vertretung des Vereins nach außen
Die Gesellschaft »Kultur Alexandrowka« wird durch den/die Vorstandsvorsitzenden/e und/oder den/der Geschäftsführer/in nach außen hin vertreten.
§ 14 Finanzierung
Der Verein finanziert die Durchführung seiner Aufgaben durch Beiträge, Aufnahmegelder, Umlagen, Spenden und andere finanzielle Mittel, soweit sie nicht dem gemeinnützigen Zweck des Vereins widersprechen.
...
§ 16 Inkrafttreten der Satzung
Die vorliegende Satzung tritt am 26. Oktober 2007 in Potsdam ... in Kraft.