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Die Höhe eines etwaigen Aufnahmebeitrages sowie die genaue Höhe der jährlichen Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
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Die Gesellschaft »Kultur Alexandrowka« wird durch den/die Vorstandsvorsitzenden/e und/oder den/der Geschäftsführer/in nach außen hin vertreten.
Der Verein finanziert die Durchführung seiner Aufgaben durch Beiträge, Aufnahmegelder, Umlagen, Spenden und andere finanzielle Mittel, soweit sie nicht dem gemeinnützigen Zweck des Vereins widersprechen.
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Die vorliegende Satzung tritt am 26. Oktober 2007 in Potsdam ... in Kraft.
